Städtebauförderung- Höhe der Förderung


4.         ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförderung.

Die Zuschüsse werden wie folgt festgelegt:

  • Bei Sanierungen bestehender Gebäude oder Außenanlagen, die konform der Gestaltungsrichtlinie durchgeführt wurden mit maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €.
  • Bei Ersatzneubauten mit maximal 30 % der Kosten für stadtbildpflegerische Mehraufwendungen je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €. Die stadtbildpflegerischen Mehraufwendungen ergeben sich aus den Kosten für außenwirksame Maßnahmen, wie sie nach der Gestaltungsrichtlinie gefordert werden, jedoch unter Abzug der Bau- oder Herstellungskosten wie sie für eine einfache herkömmliche Ausführung entstanden wären.

Eine Doppelförderung der Maßnahme aus anderen Städtebauförderungsprogrammen ist nicht möglich. Sollte für das Objekt wegen städtebaulicher Mängel und Missstände im Gebäudeinneren eine Gesamtsanierung erforderlich sein, kann eine Förderung durch dieses Fassadenprogramm ausgeschlossen werden.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht.

Bei Härtefällen oder besonderen Maßnahmen wie z. B.

- bei Zierbauteilen (Sandsteingewänden, Giebelschmuck o.ä.)

- bei hochwertigen Details im Straßenbild (alte Wirtshausausleger o.ä.) oder bei sonstigen vorbildlichen Einzelmaßnahmen (auf besondere Empfehlung der Stadtplanung bzw. Denkmalpflege) kann eine abweichende Bezuschussung durch die Stadt Burgbernheim in Abstimmung mit der Förderstelle festgelegt werden.

Eigenleistungen können mit 12,15 € je Arbeitsstunde angerechnet und gefördert werden.


RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER STADTBILDPFLEGE IN BURGBERNHEIM (FASSADENPROGRAMM) (STAND 02.05.2019)


Förderkompass




 


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Termine
Fr, 19.04.2024
19.04.2024 19:30 Jahreshauptversammlung FFW
Sa, 20.04.2024
20.04.2024 10:00 - 12:30 Frühlingserwachen im Wald - Waldbaden im April Frühlingserwachen - Waldbaden im April 10.00 – 12.30 Uhr Preis: 22 Euro Wald Burgbernheim, Treffpunkt wird bei Anmeldung genannt.
Fr, 26.04.2024
26.04.2024 19:00 Internationaler Tag der Streuobstwiese; Fachvortrag "Essbare Landschaften-Essbare Gemeinden. Obstvielfalt für Alle!" von Sigi Tatschl Tag der Streuobstwiese Sigi Tatschl referiert zu „Essbare Landschaften – Essbare Gemeinden“ Am 26. April findet zum vierten Mal der „Tag der Streuobstwiese“ statt. Unter dem Motto #streuobstueberall wird in Deutschland und in vielen weiteren Staaten gefeiert.

Kontakt.

Stadt Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim

Telefon 09843/309-0
Telefax 09843/309-30
info@burgbernheim.de

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