Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes

Die Stadt Burgbernheim betreibt seit Jahrzehnten eine eigene Trinkwasserversorgung an der Hochbacher Straße. Hieraus wird das Stadtgebiet (ohne die Ortsteile) mit jährlich ca. 150.000 m³ Trinkwasser beliefert. Das bisherige Wasserschutzgebiet entspricht nicht mehr den heutigen Erfordernissen und so forderte das Wasserwirtschaftsamt schon länger eine Neuausweisung.

 

Die Brunnentiefen betragen für den Brunnen B 60 m, den Brunnen C 52 m und den Brunnen E 44 m (letzterer wurde erst 1994 gebohrt), die Förderleistungen liegen zwischen 1,2 und 5,5 Liter pro Sekunde.

 

Für das Antragsverfahren erarbeitete das Büro Björnsen Beratende Ingenieure aus Koblenz die entsprechenden Unterlagen, die der Stadtrat in der Novembersitzung zusammen mit dem Schutzgebietskatalog diskutiert hat und nun an das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch — Bad Windsheim weitergeleitet wurden.

 

Die Karte zeigt

  • mit den blauen Punkten die Schutzzone I, dies ist der umzäunte Fassungsbereich der Brunnen
  • mit der grünen Linie die Schutzzone II, dies ist die engere Schutzzone
  • mit der roten Linie die Schutzzone III, dies ist die weitere Schutzzone

Karte_Seite_1

 

Von der blauen Linie bis zu den Brunnen braucht das Wasser eine Zeit von 50 Jahren(!) und von der violetten Linie bis zu den Brunnen eine Zeit von 50 Tagen.

 

Das Landratsamt wird das Schutzgebietsverfahren durchführen. Dabei werden sowohl die Fachbehörden gehört als auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die Antragsunterlagen werden öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit, zu dem Plan Einwendungen oder Anregungen zu erheben. 

 

In einer Informationsveranstaltung am 16.05.2012 ging es um die Vorstellung des Schutzgebietes, evtl. Auflagen und Fragen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Antragsunterlagen werden vom 29.05.2012 bis 29.06.2012 bei der Stadt Burgbernheim und beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch öffentlich ausgelegt. 

 

Im Erörterungstermin am 18.10.2012 und 05.11.2012 wurde den Einwendungsführern Gelegenheit gegeben, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen.

 

Im August 2014 hat das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim die Schutzgebietsverordnung erlassen.

 

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Sa, 12-14-2024
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