Abrechnungspreis der Jahresmehr- und Jahresmindermengen nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 StromNZV
Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die BNetzA in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Mit dem vorliegenden Leitfaden hat der VDN ein erstes Instrument für seine Mitglieder und den Markt entwickelt. Beschrieben werden die Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne. Ferner werden Hinweise zum Übergang vom "VDEW-Verfahren" auf das im Leitfaden präsentierte Verfahren dargestellt.
Jahres-Mehr- und Mindermengenpreise für Standardlastprofile (SLP) und tagesparameterabhängige Lastprofile (TLP) berechnet auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de)
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des oben stehenden Praxisleitfadens beschrieben, kommen die vom BDEW veröffentlichten Preise zur Anwendung.
Nach Veröffentlichung des BDEW wurden die Werte gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.
Aufgrund der Betriebsgröße der Stadtwerke Burgbernheim kommen keine alternative Kalkulationsverfahren zur Anwendung.
Mehr- Mindermengenpreise — BDEW